Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Anhang XIII
Industrie-, EV- und Leichtverkehrsmittel(LMT)-Batterien über 2 kWh benötigen vor dem 18. Februar 2027 einen digitalen Batteriepass. Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 legt das genaue Feldset fest, weshalb Batterien die Kategorie ist, die Matrikel am detailliertesten modelliert hat.
Nein — die Anforderung gilt für Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien und Batterien für Leichtverkehrsmittel (LMT) mit einer Kapazität über 2 kWh. Gerätebatterien unterhalb dieser Schwelle fallen nicht unter die Passanforderung selbst, wobei andere Teile der Verordnung weiterhin gelten.
Anhang XIII legt die Feldliste fest: Chemie und Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck je Lebenszyklusphase, Recyclinganteil, Herkunft kritischer Rohstoffe, Leistungs- und Haltbarkeitsparameter sowie — dynamisch — Gesundheitszustand und Nutzungsdaten über die Lebensdauer der Batterie.
Die Verordnung unterteilt den Zugriff in Stufen: Die Allgemeinheit sieht Dinge wie Chemie, Kapazität und CO₂-Fußabdruck ohne Anmeldung; Reparaturbetriebe, Recycler und andere Fachleute erhalten nach der Authentifizierung eine tiefere technische Ebene; Regulierungsbehörden und die Kommission erhalten vollständigen Zugriff.
Sagen Sie uns, was Sie verkaufen. Wir zeigen Ihnen, was Ihr erster Pass benötigen würde.
Demo anfordern