Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) — delegierter Rechtsakt für Textilien
Bekleidung und Schuhe, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, fallen unter ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) als eine der früheren Produktgruppen nach Batterien. Das genaue Feldset wird durch den delegierten Rechtsakt für Textilien festgelegt, aber die zugrunde liegende Struktur — woraus es besteht, wie haltbar es ist, was am Ende seiner Lebensdauer damit geschieht — folgt demselben Muster wie jede andere DPP-Kategorie.
Der ESPR-Arbeitsplan der Europäischen Kommission hat Textilien unter den ersten Produktgruppen für Ökodesign-Anforderungen benannt, angesichts des hohen Umweltfußabdrucks und der geringen Zirkularität des Sektors heute.
Wahrscheinlich Faserzusammensetzung, Herstellungsland, Recyclinganteil und Pflege-/Haltbarkeitsinformationen — die die bereits vorhandenen Etikettinformationen auf einem Kleidungsstück widerspiegeln, jedoch strukturiert, überprüfbar und scanbar statt gedruckt und statisch.
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